Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen
Ein sicherer und sauberer Aufenthalt sowie die Gesundheit unserer Mitarbeiter und unserer Gäste haben für uns höchste Priorität, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt. Wir legen Wert auf maximale Hygienestandards und möchten, dass Sie sich bei einem Besuch im Greenline Hotel Residenz Leipzig wohlfühlen können.
Aktuelle Hinweise zu den Corona Schutzmaßnahmen für Ihren Aufenthalt im GreenLine Hotel Residenz Leipzig
Liebe Gäste,
Ihre Gesundheit, Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden haben für uns oberste Priorität. Das Gleiche gilt für den Schutz unserer Mitarbeiter/innen.
Die Entwicklungen um den Corona-Virus (COVID-19) werden durch uns aufmerksam beobachtet und wir nehmen Ihre Fragen und Sorgen diesbezüglich sehr ernst. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die Informationen mitteilen, die für Sie bei der Reiseplanung und dem Aufenthalt in einem unserer Hotels hilfreich sein können.
Ein sicherer und sauberer Aufenthalt sowie die Gesundheit unserer Mitarbeiter und unserer Gäste haben für uns höchste Priorität, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt. Wir legen Wert auf maximale Hygienestandards und möchten, dass Sie sich beim Besuch in einem unserer Hotels wohlfühlen können.
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Regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren
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Desinfektionsspender stehen im Eingangsbereich, Rezeption und Restaurant zur Verfügung
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Abstand halten zu anderen Personen (mind. 1,5 m)
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Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den öffentlichen Bereichen ( keine Pflicht)
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Plexiglasschutz an unserer Rezeption
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Nutzung des Fahrstuhls nur für Personen aus max. 2 Haushalten
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Nies- und Hustenetikette beachten
-Diese sind bis auf weiteres zum 01. Juli 2022 ausgesetzt-
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Wir benötigen einen 3G Nachweis bei Geschäftsreisenden bzw. einen 2G Nachweis bei Freizeitreisenden:
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eine Bescheinigung über die Genesung von Covid19, mindestens 28 Tage, höchstens 3 Monate alt
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einen vollständigen Impfschutz (14 Tage nach der zweiten Impfung, sofern für den Impfstoff eine zweite Dosis vorgesehen ist)
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einen negativen PCR oder Schnelltest einer offiziellen Teststelle in digitaler oder schriftlicher Form (nicht älter als 24 Stunden). Dieser muss alle 2 Tage wiederholt werden.
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Kinder bis einschließlich 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Kinder ab 7 Jahren müssen einen Nachweis über ein negatives Testergebnis einer teststelle vorlegen. Dieser muss bei längerem Aufenthalt alle 2 Tage wiederholt werden.